Psychotherapie Klagenfurt

Psychotherapiegesetz und Patientenrechte

Die Diskretion und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist gesetzlich geregelt und selbstverständlicher Teil meines Angebotes. Jeder Kontakt wird streng vertraulich behandelt!

Das Psychotherapiegesetz

„Mit dem Psychotherapiegesetz (in Folge: PthG) hat Österreich im Jahr 1991 nach langjähriger Entwicklung auf Grundlage eines Breiten politischen Konsens die Befähigung und Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie geregelt. Österreich ist mit seinem am 1.Jänner 1991 in Kraft getretenen Psychotherapiegesetz, BGBI.Nr. 361/1990 (Bundesgesetz vom 7.Juni 1990 über die Ausübung von Psychotherapie), ein Vorreiter in Europa hinsichtlich einer umfassenden und eigenständigen berufsgesetzlichen Regelung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als unabhängiger, selbstverantwortliche tätiger und freier Gesundheitsberuf.“

Pflicht zur Verschwiegenheit

„§15 Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ Anders als bei anderen Gesundheitsberufen sind keine gesetzliche normierten Durchbrechungstatbestände (z.B. Anzeigepflichten, Rechtspflege, öffentliche Gesundheitspflege) vorgesehen.

Mag. Michaela Wittek -Jochums

Psychoanalytisch Orientierte Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Adresse Praxis:

Herbertstraße 16,
9020 Klagenfurt am Wörthersee

E-Mail: praxis@psychotherapie-wittek.at

Telefon: 0664 5064227

Mein Angebot

Psychoanalytisch Orientierte Psychotherapie für Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen.

Ich biete Ihnen eine vertrauensvolle Anlaufstelle. Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen werden bei einem unverbindlichen Erstgespräch geklärt.